Der Elternbeitrag im Schulhort beträgt gemäß §1 Abs. 4 SächsKitaG pro Monat
a) bis 6 Stunden
für das 1. Kind 70,00 €; Alleinerziehende 63,00 €
2. Kind 42,00 €; Alleinerziehende 37,80 €
3. Kind 14,00 € ; Alleinerziehende 12,60 €
b) bis 5 Stunden
für das 1. Kind 58,33 €; Alleinerziehende 52,50 €
2. Kind 35,00 €; Alleinerziehende 31,50 €
3. Kind 11,67 €; Alleinerziehende 10,50 €
c) bis 4 Stunden
für das 1. Kind 46,67 €; Alleinerziehende 42,00 €
2. Kind 28,00 €; Alleinerziehende 25,20 €
3. Kind 9,33 €; Alleinerziehende 8,40 €
a) 1 Tag
für das 1. Kind 11,12 €; Alleinerziehende 10,00 €
2. Kind 6,68 €; Alleinerziehende 6,00 €
3. Kind 2,24 €; Alleinerziehende 2,00 €
b) 2 Tage
für das 1. Kind 22,24 €; Alleinerziehende 20,00 €
2. Kind 13,32 €; Alleinerziehende 12,00 €
3. Kind 4,44€; Alleinerziehende 4,00€
c) 3 Tage
für das 1. Kind 33,32 €; Alleinerziehende 30,00 €
2. Kind 20,00 €; Alleinerziehende 18,00 €
3. Kind 6,68 €; Alleinerziehende 6,00 €
Gemäß § 15 Abs. 1 SächsKitaG sind die Elternbeiträge unter Berücksichtigung
der Zahl der Kinder in einer Familie, die gleichzeitig eine Tageseinrichtung
besuchen, zu staffeln, was auch für die Alleinerziehenden gilt. Allein erziehend
ist, wer allein für ein Kind zu sorgen hat oder tatsächlich sorgt. Demnach sind
Mütter und Väter allein erziehend, wenn sie derart getrennt leben, dass nur ein
Elternteil die Personensorge tatsächlich wahrnehmen kann. Nicht allein
erziehend sind unverheiratete, in häuslicher Gemeinschaft lebende Eltern.